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Auszug aus der Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zum Beschluss des Bundesrates:

“Viel eher als durch naturgemäß abstrakt formulierte Grundrechte kann die konkrete Lebenssituation von Kindern – sofern geboten und haushälterisch möglich – durch gezielte technische Hilfen verbessert werden, die die immer wieder geschehenen tragischen Todesfälle von Kindern wegen Vernachlässigung und Misshandlung verhindern helfen.”

“sofern haushälterisch möglich” – vorerst wegen vorübergehender Sprachlosigkeit kein Kommentar.

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