Entgeltgleichheitsgesetz! Der geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt 22 % in Deutschland.
Entgeltungleichheit, Altersarmut, Mini-Jobs, zu wenige Frauen in der Kommunalpolitik fordern weiter unser gemeinsames Engagement. Laut Statistischem Bundesamt beträgt der geschlechtsspezifische Entgeltunterschied in Deutschland 22 Prozent. Pünktlich zum 20. März 2015 – dem Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, damit sie das Jahresgehalt der Männer 2014 verdienen – hat der djb die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 7. März 2014 betreffend Förderung des Prinzips der Entgeltgleichheit durch Transparenz kommentiert (djb-Stellungnahme 15-04). Eine Ursache für die fortbestehende Entgeltungleichheit ist die mangelnde Lohntransparenz. Der djb verlangt daher u.a., dass die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten gesetzliche Maßnahmen und Sanktionen sowie ein Verbandsklagerecht fordert und unterstützt die Forderung von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig nach einem Entgeltgleichheitsgesetz. (aus dem Newsletter März 2015 des djb)