Die Bundesjustizministerin weist den Entschluss des Bundesrates vom 25. November 2011, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, in kurzer Stellungnahme als unnötig zurück.
Auszug aus der Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zum Beschluss des Bundesrates:
“Viel eher als durch naturgemäß abstrakt formulierte Grundrechte kann die konkrete Lebenssituation von Kindern – sofern geboten und haushälterisch möglich – durch gezielte technische Hilfen verbessert werden, die die immer wieder geschehenen tragischen Todesfälle von Kindern wegen Vernachlässigung und Misshandlung verhindern helfen.”
“sofern haushälterisch möglich” – vorerst wegen vorübergehender Sprachlosigkeit kein Kommentar.